EU-Gericht soll Mindestpreise für Alkoholika entscheiden

06.05.2014 - arthur.wirtzfeld

BELGIEN (Brüssel) - Der Vorschlag aus Scottland, in der EU einen Mindestpreis für Bier, Wein und Spirituosen einzuführen, hat das oberste schottische Gericht nun an den europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Es könnte ein Präzedenzfall in der EU werden. Sowohl Befürworter als auch Gegner sind sich insofern einig, dass der Streit nur von einem Gericht der EU ausgetragen und entschieden werden kann und soll.

 

Vorerst muss nun die schottische Regierung, die einen Mindestpreis von 50 Pence (rund 61 Cent) für Alkoholika einführen will, das Urteil abwarten. Sollte sich der Antrag der schottischen Regierung durchsetzen würde dies bedeuten, dass die günstigste Flasche Wein in Großbritannien nicht unter 4 Pfund (etwa 4,78 Euro) im Handel zu erwerben wäre. Dies dürfte weder die Erzeuger noch die Konsumenten am oberen Ende der Preisskala interessieren. Aber für das Gros der Konsumenten wäre ein Mindestpreis in dieser Höhe sicher nachteilig, meinen die Gegner.

"Wir bleiben bei unserer Meinung. Ein Mindestpreis für Alkoholika wäre ineffektiv und unverhältnismäßig sowie mit europäischen Gesetzen nicht vereinbar", kommentiert José Ramon Fernandez, Generalsekretär der europäischen Winzervereinigung CEEV. "Außerdem wäre ein Alkoholmissbrauch damit nicht einzudämmen und verantwortungsbewusste Konsumenten würden benachteiligt. Wir sind zuversichtlich, dass der europäische Gerichtshof unsere Argumente beachten wird."

Währenddessen hält die schottische Regierung ihre Forderung nach einem Mindestpreis für Alkoholika für legitim und glaubt auch, damit etwas für die Gesundheit der Bevölkerung zu bewirken. "Wir können beweisen, dass ein Mindestpreis ein effektiver Weg ist, die Konsumenten vor gesundheitlichen Schäden durch Alkohol zu bewahren und sind zuversichtlich, dass sich unsere Forderung durchsetzen wird", sagt Alex Neil, Schottlands Minister für Gesundheit.