Krug Champagne gegen Krug Gumpoldskirchen

17.02.2014 - arthur.wirtzfeld

ÖSTERREICH (Gumpoldskirchen) - Die zum Luxuskonzern LMVH gehörende Marke Krug Champagne bemüht sich schon seit 2007 um eine Einigung mit dem Gumpoldskirchner Winzer Gustav Krug. Das Champagne Haus sieht seine Markenrechte verletzt und drängte den österreichischen Winzer bisher vergeblich auf Namensänderung seiner Weine. Außerdem verlangte Krug Champagne die Übertragung der Domain "krug.at", was den Gumpoldskirchner Winzer Gustav Krug dann endgültig verärgerte.

 

"Unsere Rechte gehen auf eine in 1746 von Maria Theresia unterzeichnete Urkunde zurück. Seither führen wir die Bezeichnung Krug, also fast 100 Jahre länger als die Franzosen", sagt Gustav Krug. "Mittlerweile haben wir längst Markenschutz in Österreich. Wir sind Krug Champagne bereits entgegen gekommen, indem wir den Ortsnamen Gumpoldskirchen auf dem Etikett und im Marketing führen, mehr können wir nicht tun."

Das österreichische Weingut aus der Marktgemeinde Gumpoldskirchen produziert überwiegend stille Weine unter dem Familiennamen Krug. Der Betrieb, etwa 20 Kilometer südlich von Wien, produziert dort in einer klimatisch günstigen Thermenlinie Weiß- und Rotweine auf circa 16 Hektar. Letztes Jahr verschärfte sich aber der Disput, als Champagne Krug feststellte, dass der österreichische Winzer begann, Schaumwein unter dem Namen Krug herzustellen.

"Krug Champagne besitzt Markenrechte in Österreich, die auf das Jahr 1960 zurückgehen. Wir werden eine Verletzung unserer Rechte nicht dulden", kommentiert ein Sprecher von Krug Champagne. "Dennoch bemühen wir uns um eine gütliche Einigung mit dem Winzer Krug. Wir sind im Gespräch und suchen eine zufriedenstellende Lösung."

Die LMVH und ihre renommierten Marken sind Rechtsverletzungen gewöhnt. Aktuell diskutiert auch Veuve Clicquot mit einem italienischen Winzer über ähnliche Farben bezüglich der Etiketten beider Hersteller. Laut Krug Champagne beschäftigen dessen Anwälte allein in 2013 weltweit über 1.000 Verfahren wegen Vertrags- und Markenverletzungen. In Österreich bleibt man dennoch gelassen. Dort verweist der Anwalt von Gustav Krug auf die landesweit geltende Marktgeltung nach § 9 UWG, die sein Mandant seit 100 Jahren innehat.