Champagne ohne Champagne?

31.12.2013 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Épernay) - Die geschützte Ursprungsbezeichnung Champagne wird in Deutschland häufiger als in jedem anderen Land Europas zur Aufwertung von Produkten missbraucht. Jedes Jahr werden über 100 Missbrauchsfälle verfolgt, obwohl alle Ursprungsbezeichnungen (g.U.) durch EU- und deutsches Recht, ähnlich wie Marken, sehr umfassend geschützt sind.

 

Der Test von Luxus-Zutaten in Lebensmitteln vom 16. Dezember 2013 des Verbraucherzentralen Bundesverbands (vzbv) kritisiert minimale Mengen von Champagne in Produkten, die dennoch die Ursprungsbezeichnung Champagne im Namen führen und damit Verbraucher täuschen: „Champagner-Schokolade“, „Champagner-Törtchen“, „Deluxe Schweine Leberpastete“ und „Feinster Champagner Stollen“.

„In Deutschland wird Champagne oder die eingedeutschte Bezeichnung Champagner besonders häufig als Zusatz oder Bestandteil von Produktnamen, Firmenbezeichnungen, Internetdomains oder sogar für Markeneintragungen mißbraucht. Wir bearbeiten momentan über 100 Fälle, weltweit sind es sogar über 1.200“, sagt Christian Josephi, der Repräsentant des Comité Champagne in Deutschland, und zählt auf: „Nahezu alle Produktbereiche sind betroffen. Neben Lebensmitteln gehen wir gegen Kosmetika, homöopathische Globuli, Zigarettenpapier und sogar Nikotinliquids für E-Zigaretten vor, bei denen Hochwertigkeit durch Champagne im Produktnamen oder durch Hervorhebung auf der Verpackung vorgetäuscht wird“.

Der Champagne-Gesamtverband - Comité Champagne mit Sitz in Épernay - vertritt die Interessen aller 15.700 Winzer und 293 Häuser der Champagne. Und diese sind die alleinigen Rechteinhaber der geschützten Ursprungsbezeichnung Champagne. Das Motiv des Rechtsmissbrauchs ist die Aufwertung von Angeboten und Produkten durch eine weltweit bekannte, renommierte und mit Spitzenqualität verbundene Bezeichnung.

Diese Rufausbeutung durch Hersteller und Händler täuscht Verbraucher und verwässert die Ursprungsbezeichnung Champagne, die ausschließlich Schaumweinen aus der seit 1927 genau abgegrenzten Anbauregion Champagne vorbehalten ist.