Neue Verordnung in Rheinland-Pfalz: „Steillage“ soll Qualität steigern

18.08.2014 - R.KNOLL

DEUTSCHLAND (Mainz) - „Das Land will Steillagenweine stärker profilieren. Verbraucherinnen und Verbraucher können Qualität aus der Steillage künftig am Flaschenetikett ablesen“, erklärte Ulrike Höfken, Weinbauministerin des Landes Rheinland-Pfalz, bei der Vorstellung einer neuen Verordnung zur Kennzeichnung von Weinen aus Steil- und Einzellagen. Ab dem Jahrgang 2014 soll eine Bezeichnung wie „Steillage“ oder „Terrassenlage“ eingeführt werden. Laut Höfken muss es sich um Riesling oder ein Mitglied der Burgunderfamilie handeln. Die Weine sollen „ein besonders hohes Mostgewicht“ haben und müssen bei der amtlichen Prüfung mindestens die Qualitätszahl 3,0 erreichen.

 

Grund für die Verordnung ist ein deutlicher Rückgang der Steillagenfläche in Rheinland-Pfalz. Der Arbeitsaufwand in  diesen Fluren, die Teil einer eigentlich wertvollen Kulturlandschaft sind,  ist hoch. Die erzielten Preise decken oftmals nicht die Produktionskosten. Langfristig seien die Steillagen aber, so die Ministerin, nur zu erhalten, wenn sie wirtschaftlich attraktiv sind. Die strengeren Qualitätsanforderungen sollen den Wert der Weine steigern. „Wir hoffen bei vielen Betrieben auf Zustimmung“. Ein Kommunikationskonzept für diese Qualitätsweine soll folgen.

Klingt alles schön und gut. Mit einem „S“ versuchte der Weinbauverband Mosel schon mal, auf den Wein aus steilen Fluren besonders hinzuweisen. Ohne Erfolg. In der Tat geben die vielen Brachen von aufgegebenen Steillagenflächen ein tristes Bild ab, zum Beispiel, wenn man den Mittelrhein oder Regionen an der Mosel oder Ruwer bereist. Die Frage ist, ob mit einer offiziellen Steillagen-Bezeichnung tatsächlich Abhilfe geschaffen werden kann und sich durch die höheren Anforderungen die Qualität wirklich steigern lässt.

Die „besonders hohen Mostgewichte“ sind eigentlich lächerlich. Auf Nachfrage erklärt das Ministerium, dass die Weine ein Mindestmostgewicht erreicht haben müssen, das dem Prädikatswein Kabinett entspricht. Das liegt in den Anbaugebieten Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen bei lediglich 73 Grad Oechsle, bzw. 76 Grad an Ahr und Mittelrhein. Nur an die roten Burgundersorten (Spätburgunder, Frühburgunder) sind mit 80 Grad etwas höhere Mindestmostgewichte gefordert – die aber durch die Auswirkungen des Klimawandels ohnehin seit Jahren locker deutlich überschritten werden. Gleiches gilt für den Riesling: die 73 Oechsle sind eine Messlatte, die auch in kritischen Jahrgängen weit übersprungen wird. Sie als Mindestanforderung heranzuziehen, ist etwa so, als würde man im Hochsprung (Weltrekord 2,45 Meter) bei einer Europameisterschaft 1,40 Meter als Qualifikationshöhe einführen.

Keine Garantie für höhere Qualität sind auch die Ergebnisse der Weinprüfung, die schon beim „Hochgewächs“, das an der Mosel noch gewisse Verbreitung hat, nicht so recht funktioniert. Hier sind ebenfalls 3 Punkte gefordert. Aber in der Regel wird von Amts wegen vorher darauf hingewiesen, dass Weine dabei sind, die für das „Hochgewächs“ vorgesehen sind – sofort schnellen die Noten der Prüfer auf breiter Front aus Sicherheitsgründen nach oben. Schließlich will man nicht dafür verantwortlich sein, dass viele angestrebte „Gewächse“ nur 1,5 oder 2 Punkte bekommen.

Genauso ist es bei der „Steillage“ vorgesehen. Die Probe wird nach Auskunft des Ministeriums so benannt; die Weine laufen nicht etwa anonym in einer normalen Qualitätsweinprüfung mit. Auch aus diesem Grund – und weil die Qualität nur selten überzeugend war - schaffte das „Hochgewächs“ (das auch aus einer Flachlage stammen kann) nie einen richtigen Durchbruch. Der „Steillage“ blüht wohl ein ähnliches Schicksal.