Umweltschützer nach Zerstörung von Gen-Rebstöcken freigesprochen

20.05.2014 - arthur.wirtzfeld

FRANKREICH (Colmar) - Im Berufungsprozess um die Zerstörung von 70 gentechnisch veränderten Rebstöcken auf einem Versuchsfeld im Elsass hat das Berufungsgericht in Colmar alle 54 Angeklagten freigesprochen. Die Genehmigung für diese Versuchsfeld durch die Pariser Regierung sei "illegal" gewesen, stellte das Gericht am Mittwoch fest. Daher sei die Zerstörung der Rebstöcke im August 2008 kein Delikt gewesen.

 

In erster Instanz waren die meisten der Angeklagten im Oktober 2011 zu zweimonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sechs von ihnen, die als Wiederholungstäter eingestuft wurden, erhielten Geldbußen von jeweils 1200 Euro. Außerdem wurden alle Beschuldigten dazu verurteilt, dem staatlichen französischen Agrarforschungsinstitut Inra gemeinsam 57.000 Euro an Schadensersatz zu zahlen. Bei dem Berufungsprozess ging es nur um den strafrechtlichen Aspekt, die Schadensersatzforderungen des Inra spielten keine Rolle.

Bereits im September 2009 hatte das Straßburger Verwaltungsgericht das fragliche Versuchsfeld für unzulässig erklärt, weil Auflagen der EU-Richtlinie für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht eingehalten wurden. Die Richtlinie schreibt vor allem vor, dass GVO-Versuchsfelder bestimmte Abstände zu Feldern mit herkömmlichem Anbau einhalten müssen.

Der Freilandversuch war im September 2005 am Rande der Stadt Colmar gestartet worden, in unmittelbarer Nähe zu Maisfeldern und Weinbergen mit herkömmlichen Pflanzen. Neben Umweltschützern protestierte auch der elsässische Winzerverband AVA gegen das Experiment, weil er Schaden für den Ruf der regionalen Weine befürchtete.

Im vergangenen Juli wurde in Frankreich der letzte Gentechnik-Freilandversuch eingestellt - auf einer Anlage mit mehr als Tausend gentechnisch veränderten Pappeln südlich von Paris. Das Forschungsinstitut Inra erhielt keine Genehmigung für eine Verlängerung des Experiments.