Wein-Österreich erfindet sich neu

14.07.2016 - R.KNOLL

ÖSTERREICH (Wien) - Etliche Weinbücher, Internet-Auftritte und auch die Informationsschriften der Österreich Wein Marketing sind nicht mehr aktuell und müssen neu formuliert werden. Denn Mitte Juni trat eine Novelle zum Weingesetz in Kraft, die vor allem im Burgenland für eine Neuordnung sorgte und die womöglich nicht bei allen Winzern mit Beifall beklatscht wird.

 

Denn die bisherigen burgenländischen Weinbaugebiete, bei vielen Verbrauchern und auch Erzeugern gut eingeführt, wurden im Grunde genommen abgeschafft. Neusiedlersee, Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland (auch Blaufränkischland genannt) sowie Südburgenland gehören der Vergangenheit an. Künftig sollen alle Qualitätsweine nur mehr die Herkunftsangabe „Burgenland“ auf dem Etikett vorweisen. Eine Ausnahme wurde für die gebietstypischen DAC-Weine gemacht, die weiterhin im Zusammenhang mit den dafür ausgewählten Sorten die Bezeichnung des jeweiligen spezifischen Anbaugebietes tragen dürfen. Das heißt Neusiedlersee DAC, Leithaberg DAC, Mittelburgenland DAC und Eisenberg DAC (im Süden) werden weiterhin für eine Orientierung sorgen. Angedacht ist, warum auch immer, eine Großlage „Südburgenland“, die die beiden bisherigen Großlagen „Pinkatal“ und „Geschriebenstein“ (die ohnehin kaum jemals auf Etiketten zu sehen waren) ersetzen soll. 

Gewissermaßen eine spezielle DAC wurde für die Freistadt Rust geschaffen. Der hier geborene Begriff „Ausbruch“ für hochkarätige edelsüße Weine ist jetzt ausschließlich für Rust reserviert. Ob Winzer in den Nachbarorten im Südteil des Neusiedlersee, zum Beispiel Mörbisch, darüber glücklich sind? Sinn macht die Regel freilich für andere Gebiete, die schon gelegentlich das populäre Prädikat nutzten. Ein Ausbruch aus dem Weinviertel oder aus der Steiermark (für die Ruster Winzer eine Grausamkeit) ist künftig nicht mehr möglich. 

In der Steiermark gibt es ebenfalls einen neuen Namen für ein bekanntes Weinbaugebiet. Aus der Süd-Oststeiermark wurde jetzt aufgrund der geologischen Besonderheiten (viel vulkanisch geprägter Untergrund) „Vulkanland Steiermark“. Freilich ist dieses Gebiet damit geographisch künftig schwerer zuzuordnen.

Neu ist auch eine klare Ausweisung von Weinlagen. Hier konnten Erzeuger in der Vergangenheit durchaus mal ihrer Phantasie freien Lauf lassen und Namen oder Marken kreieren, die den Eindruck erweckten, es handle sich um eine individuelle, streng abgegrenzte Flur. Jetzt muss bei Weinen mit Lagenangabe das Wort „Ried“ vor dem Namen der Flur stehen, also zum Beispiel Ried Heiligenberg oder Ried Klaus. Und die Lage muss gesetzlich genau definiert sein. „Weine aus Einzellagen sind damit auf einen Blick von Pseudo-Herkünften unterscheidbar“, urteilt die Weinmarketing in Wien. In den Gebieten Kamptal, Kremstal und Traisental wurde nach deutschem, bzw. rheinhessischem Vorbild ein dreistufiges System mit Gebietswein, Ortswein und Lagenwein eingeführt. Die Einreihung der Weine soll sich an einem bestimmten Mindestalkohol orientieren. 

Bald wird auch Sekt aus Österreich neu geordnet sein. In einem mehrjährigen Diskussionsprozess hat die prickelnde Branche gemeinsam mit Weinbauverband, Kammer, der Weinmarketing und dem Landwirtschaftsministerium ein neues, nur noch nicht verabschiedetes Reglement auf den Weg gebracht. Künftig wird es Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung geben, ergänzt durch Begriffe wie „Klassik“, „Reserve“ und „Große Reserve“ (die nur aus Lagenweinen gewonnen werden darf).